Montag, 14. Januar 2013

Juristen warnen: Gesetz zum Beschäftigtendatenschutz auch auf Familie anwendbar



Was erst nach einem Schreibfehler aussah, scheint nach unbestätigten Aussagen aus Regierungskreisen doch Absicht zu sein. Der heute vorgestellte Entwurf für ein Beschäftigtendatenschutzgesetz soll auch in seiner ganzen Härte den privaten Bereich betreffen.

Heimlicher Videoüberwachung soll damit auch in der Familie ab Ende Januar tabu sein. "Ehepartner und Kinder haben ein Recht darauf, dass ihr Persönlichkeitsrecht gewahrt wird", erklärte am späten Montag Abend Familienministerin Schröder. "Väterliche oder mütterliche Fotoapparate und Videokameras überwachen in vielen Familien seit Jahren selbst erste Schritte von Babys und Kleinkindern - meist zur Belustigung der gesamten Verwandtschaft. Dies muss aufhören. Das Recht auf Vergessen endet nicht an der eigenen Wohnungstür."

Tatort Wohnzimmer
Meist erfahren die Betroffenen erst Wochen später, wenn ein Urlaubsfilm über den heimischen Flachbildschirm läuft, dass hier heimlich und damit illegal Aufzeichnungen gemacht wurden. Selbst vor Aufnahmen beim Essen und vor der Akropolis schrecken die Täter im familiären Umfeld nicht zurück. Noch schlimmer: Selbst auf die Rückfrage "Filmst Du etwa schon wieder" wird oftmals frech entgegen allen Transparenzforderungen der Datenschutzgesetze gelogen: "Ne ne, ich stell da nur was ein."

Mit dem neuen Gesetz drohen den Täten nun empfindliche Strafen, wenn sie nicht vor der Aufnahme die schriftliche Einwilligung aller Familienmitglieder einholen. Bei Minderjährigen ist rechtzeitig und einzelfallbezogen das Einvernehmen mit dem Jugendamt herzustellen.

Ein Schlupfloch lässt das Gesetz jedoch. Wird die Aufnahmemöglichkeit durch ein gut sichtbares umgehängtes Schild in Brusthöhe kenntlich gemacht, dann sind die Überwachungsmaßnahmen in Ordnung. Nach dem Gesetzeswortlaut gilt dieses zwar nur für die "Qualitätskontrolle", doch nach einhelliger Meinung von Rechtsexperten fällt hierunter auch die bildlichen Speicherung von Verhaltensweisen der eigenen Kinder. Nach ständiger Rechtsprechung gilt dieses auch für Ehepartner ab vier Wochen vor dem Eingehen der Ehe (standesamtlich) und danach bis zur rechtsgültigen Schließung der Trennungsvereinbarung.

Opferverbände wie Heimsiniwi (Heimvideos sind nicht witzig) begrüßen diesen Schritt. Einige werdende Väter aus den Reihen der Opposition haben schon angekündigt, dass sie im Fall einer Verabschiedung des Gesetzes bis vor das Bundesverfassungsgericht ziehen würden.

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